die Unfallversicherung

die Unfallversicherung
- {accident insurance; casualty insurance; damage waiver; workman's compensation} = die gesetzliche Unfallversicherung {public accident insurance}+

Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.

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  • Unfallversicherung — die Unfallversicherung, en (Aufbaustufe) Versicherungsvertrag, in dem sich der Versicherer verpflichtet, eine bestimmte Summe bei Unfall an den Versicherten zu zahlen Beispiel: Er hat eine freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen …   Extremes Deutsch

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung — Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der… …   Deutsch Wikipedia

  • Unfallversicherung (Schweiz) — In der Schweiz bildet die Unfallversicherung einen Sozialversicherungszweig. Gesetzliche Grundlage bildet hierfür das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (SR 832.20). Inhaltsverzeichnis 1 Versicherte Risiken 2 Versicherte… …   Deutsch Wikipedia

  • Unfallversicherung — steht für allgemein Versicherungen gegen Unfallsfolgen, sowohl eigene, wie verursachte, siehe Unfall Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland Gesetzliche Unfallversicherung in Österreich Unfallversicherung (Schweiz) Private… …   Deutsch Wikipedia

  • Unfallversicherung — (hierzu Beilage: »Unfallversicherung in Deutschland und den wichtigsten übrigen Ländern«), die Versicherung gegen die wirtschaftlich nachteiligen Folgen von Unfällen. Unfall ist ein Ereignis, das infolge einer plötzlichen, vom Betroffenen nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung [1] — Unfallversicherung, Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), durch die Gesetze vorn 6. Juli 1884, 28. Mai 1885, 5. Mai 1886, 11. und 13. Juli 1887 (in revidierter Fassung als Abänderungsgesetz, Gewerbe Unfallversicherungsgesetz,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Unfallversicherung [3] — Unfallversicherung. Sie bildet jetzt einen Teil der Reichsversicherungsordnung (s. Invalidenversicherung, Ergbd. I, S. 388, und Krankenversicherung, Ergbd. I, S. 457) und ist mit diesen neuen Bestimmungen am 1. Januar 1913 in Kraft getreten. Der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Unfallversicherung [2] — Unfallversicherung. Sie bildet jetzt einen Teil der Reichsversicherungsordnung (s. Invalidenversicherung, S. 388, und Krankenversicherung, S. 457) und ist in diesen neuen Bestimmungen am 1. Januar 1913 in Kraft getreten. Der Kreis der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland — Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von… …   Deutsch Wikipedia

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